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VGH Baden-Württemberg (5 S 1004/03) | Datum: 01.08.2003
Die zulässigen Beschwerden haben keinen Erfolg. Denn aus den von den Antragstellerinnen dargelegten Gründen - nur diese hat der Senat zu prüfen (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO ) - ergibt sich nicht, dass das [...]